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© Orgware for Human Resources

Arbeitsplatz-Monitoring für Ihr Unternehmen...

 

Szenario

Das grösste Sicherheitsrisiko geht von Mitarbeitern aus, so 77% der IT-Administratoren.

Lassen Sie sich bei bedenklichen Aktionen in Verbindung mit der Veruntreuung von Firmengeheimnissen sofort informieren. Während die überwiegende Mehrheit von Angestellten ein großes Interesse für die Firma aufbringt, braucht man nur einen Angestellten, der ernsthaften Schaden verursachen kann.

Wenn Sie vermuten, ein Problem zu haben, brauchen Sie Fakten – und diese brauchen Sie schnell...

ORVELL MONITORING


Orvell Monitoring (Einfachlizenz) nimmt in regelmässigen Abständen den Bildschirminhalt auf und speichert die Daten versteckt auf der Festplatte. Entworfen zur vollständigen Überwachung aller PC-Aktivitäten. Mit Orvell Monitoring sind Sie in der Lage, die Aktivitäten aller Benutzer komfortabel über das Netzwerk visuell zu überwachen, zu archivieren und zu analysieren.

Zur Netzwerkversion (Mehrfachlizenz) erhalten Sie zusätzlich das kostenlose Zusatztool "LiveMonitor", der in Echtzeit die Bildschirme der anderen PC-Benutzer im Netzwerk zeigt. Über den Netzwerkcenter werden die überwachten PCs ausgewählt und die Aufzeichnungen von einem zentralen PC aus abgerufen.

 

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Orvell Monitoring (Einfachlizenz)

Orvell Monitoring Netzwerkversion (Mehrfachlizenz)

Für Windows® XP/Vista/7/8/10 (inkl. 64-bit Versionen)

 

WINSTON MONITORING


Winston Monitoring erstellt detaillierte Berichte der PC Nutzung und versendet die Reporte an Ihre E-Mail-Adresse. Aufnahme der besuchten Internetseiten, Tastenanschläge, benutzte Programme und vieles mehr. Mit Webcam Aufnahme des Benutzers. Während der Aufnahme arbeitet die Software automatisch und stört nicht bei der PC Benutzung. Sie erfahren ALLES, was online und offline an dem Computer gearbeitet wurde.

 

JETZT WINSTON BESTELLEN!

Winston Monitoring (Einfachlizenz)

Für Windows® XP/Vista/7 (inkl. 64-bit Versionen)

 

Rechtliche Vorgaben zur Verhaltensüberwachung!

Artikel 26 Absatz 1 der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3, SR 822.113) verbietet die Verhaltensüberwachung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Überwachungs- und Kontrollsystemen. Ziel dieser Bestimmung ist der Gesundheitsschutz der Angestellten. Werden Überwachungs- und Kontrollsysteme für andere Zwecke eingesetzt, so sind sie zulässig, wenn sie so ausgestaltet sind, dass die Gesundheit und die Bewegungsfreiheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht beeinträchtigt werden. Das Verbot der Verhaltensüberwachung gilt aber nicht absolut. Bei einem erhärteten Missbrauchsverdacht oder einem festgestellten Missbrauch dürfen personenbezogene Verhaltensüberwachungen durchgeführt werden.

Siehe auch: Leitfaden des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB):
Leitfaden über Internet- und E-Mail-überwachung am Arbeitsplatz (Privatwirtschaft)

Wichtig: Vor dem Einsatz von Überwachungssoftware, muss der Arbeitgeber mit den Mitarbeitern eine entsprechende Vereinbarung über die "Internet- und Email-Überwachung am Arbeitsplatz" abschliessen! Zudem ist die Software entsprechend der gesetzlichen Anforderungen anzupassen, d.h. es sind entsprechende Einstellungen bei den Softwareoptionen vor dem Einsatz vorzunehmen!